Tarifreglement Kitas Murifeld AG

Die Tarife werden jährlich überprüft. Bei Anpassungen informieren wir die Eltern mindestens drei Monate im Voraus und sie haben das Recht, unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist von zwei Monaten den Vertrag zu kündigen. Die Eingewöhnung gilt als gebührenpflichtige Betreuungszeit.

Hinweis: Die Tarife der Kitas Jamballa (Muri b. Bern) und Kunterbunt (Gümligen) sind abweichend.

Gültig ab 1. August 2024

Für die Kitas in der Stadt Bern gilt das Tarifreglement Kitas Murifeld.

Für die Kitas in der Gemeinde Muri gilt das Tarifreglement Kitas Muri.